Es werden finanzielle Unterstützung und Richtlinien für die Planung und Entscheidungsfindung bereitgestellt & konkrete Umsetzungsprojekte und Investitionsvorhaben unterstützt.
Gefördert wird:
Gefördert wird die Installation von PV-Gemeinschaftsanlagen an oder in der Nähe von mehrgeschossigen Wohngebäuden im Stadtgebiet zur Eigenversorgung mit Energie.
Diese Förderung umfasst Investitionen zur Neuerrichtung und Erweiterung von innovativen PV-Anlagen mit Doppelnutzung im Bundesland Steiermark.
Förderungsbewerber
Steirische Gemeinde, Gesellschaften, die mehrheitlich (> 50 %) im Eigentum einer steirischen Gemeinde stehen
Allgemein
Die Förderung konzentriert sich auf zwei Hauptbereiche, die modular umgesetzt werden:
Im ersten Modul werden Planungs- und Entscheidungsgrundlagen gefördert. Im zweiten Modul werden konkrete Umsetzungsprojekte und Investitionsvorhaben unterstützt.
Gemeinden können für mehrere Gebäude, die in ihrem Eigentum stehen, um eine Förderung ansuchen.
Kombinierbarkeit
Kombinierbar mit der EAG-Investitionsförderung
Zeitraum
Ab: 01.02.2024 bis: 31.12.2024
Förderart
Nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss
Förderhöhe
Modul 1: max. 10.000 €/Gemeinde
Modul 2: max. 100.000 €/Gemeinde
Mehr dazu: Förderung Kommunale PV-Dächer – Wohnbau – Land Steiermark
Förderungsbewerber
Juristische Person
Allgemein
Gefördert wird:
Förderungsfähig sind folgende Kosten für:
Kombinierbarkeit
Für den Förderungsgegenstand dürfen keine weiteren Förderungen durch andere Dienststellen des Landes Steiermark in Anspruch genommen werden. Mögliche Bundesförderungen sind vorrangig in Anspruch zu nehmen.
Zeitraum
Ab: 01.11.2023 bis: 29.02.2024 (Je nach Verfügbarkeit von Budgetmitteln weitere Einreichfrist für Modul 2 bis 31.12.2024 möglich).
Förderart
Nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss
Maximale Förderung:
Fördertopf: 1 Mio. €
Förderungsbewerber
Natürliche oder juristische Person, Personengesellschaft
Allgemein
Gefördert wird die Installation von PV-Gemeinschaftsanlagen an/bei mehrgeschossigen Wohngebäuden im Stadtgebiet zur Eigenversorgung mit Energie. Das Gebäude muss mindestens 5 Haushalte oder Wohneinheiten umfassen, und es müssen mindestens 3 eigenständige Haushalte oder Wohneinheiten pro Netzzugangspunkt an der gemeinschaftlichen Energieerzeugungsanlage beteiligt sein.
Fördermodell A: Haushalte, die Anteile an der Anlage erwerben und den erzeugten Strom selbst nutzen.
Fördermodell B: Die Anlage wird von Dritten realisiert, und der produzierte Strom wird an die Haushalte verkauft, ohne dass dieser selbst genutzt wird.
Kombinierbarkeit
Diese Förderung ist mit der EAG Investitionsförderung kombinierbar.
Zeitraum
Ab: 01.02.2024 bis: 31.12.2024
Förderart
Nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss
Förderbare Maximalgröße PV-Anlage
2 kWp/Haushalt
Förderhöhe
Fördermodell A:
500 €/kWp und Haushalt
max. 40.000 €/Objekt
Fördermodell B:
290 €/kWp und Haushalt
Max. 40.000 €/Objekt
Mehr dazu: Photovoltaik-Gemeinschaftsanlagen – Stadtportal der Landeshauptstadt Graz
Förderungsbewerber
Natürliche und juristische Person
Allgemein
Diese Förderung umfasst Investitionen zur Neuerrichtung und Erweiterung von innovativen PV-Anlagen mit Doppelnutzung im Bundesland Steiermark.
Zum Zeitpunkt des Förderansuchens dürfen die Bestellung, Lieferung oder Montage der Anlage, von Anlageteilen oder sonstigen Dienstleistungen dürfen zum Zeitpunkt des Förderansuchens noch nicht erfolgt sein.
Kombinierbarkeit
Kombinierbar mit der EAG Investitionsförderung.
NICHT möglich ist eine Kombination mit der EAG Investitionsförderung bei eingereichten PV-Projekten mit farbigen Modulen und bei Anlagen mit Hybridkollektoren, die jeweils > 100 kWp sind.
Weiters dürfen für diesen Förderungsgegenstand keine weiteren Förderungen durch andere Dienststellen des Landes Steiermark in Anspruch genommen werden. Mögliche Bundesförderungen sind vorrangig in Anspruch zu nehmen.
Zeitraum
Ab: 01.11.2023 bis 31.07.2024
Förderart
Nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss
Förderbare Mindestgröße der PV-Anlage
20 kWp
Förderbare Maximalgröße PV-Anlage
1.000 kWp
Maximale Förderung:
Diese Fördergrenzen kommen hier zur Anwendung:
Fördertopf: 2 Mio. €
Betriebliche PV-Anlagen und Ladestationen sind genehmigungsfrei!
Die Bundesregierung hat per 1. März 2021 einen Erlass veröffentlicht, durch den betriebliche PV-Anlagen und Ladestationen grundsätzlich genehmigungsfrei sind. Mehr dazu: zum Erlass
Genehmigung nach Bauordnung
Genehmigung nach Elektrizitätsgesetz
Genehmigung nach Raumordnung
Genehmigung nach Naturschutzgesetz
Wir sind stets bemüht alle Förderungen und Genehmigungspflichten auf dem neuesten Stand zu halten. Aufgrund der stetigen gesetzlichen Änderungen können wir allerdings keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit aller Angaben übernehmen.