Gestern hat der Klima- und Energiefonds die PV-Investitionsförderung für Anlagen in der Land- und Forstwirtschaft verkündet. Gefördert werden netzgekoppelte Photovoltaik-Anlagen auf Gebäuden (Betriebs- oder Wohngebäude) oder Freiflächen, sofern es sich um keine landwirtschaftlichen Nutzflächen oder Naturschutzflächen handelt. Die maximal geförderte PV-Leistung liegt zwischen größer 5 und maximal 50 kWp.
Die Förderpauschale beträgt 375 Euro/kWp für gebäudeintegrierte PV-Anlagen bzw. 275 Euro/kWp für freistehende bzw. Aufdachanlagen, in beiden Fällen max. jedoch 40% der anerkennbaren Investkosten. Der Fördertopf ist mit 5,95 Mio. Euro gefüllt.
Ablauf:
- Vorbereitung der Dokumente
- Antragstellung für die Förderung (noch vor rechtsverbindlicher Bestellung/Lieferung/Baubeginn/Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht)
- Beurteilung & Genehmigung durch Klima- und Energiefonds/KPC
- Errichtung der Anlage (6 Monate nach Genehmigung)
- Übermittlung der Endabrechnung & Auszahlung der Förderung
Unter gewissen Bedingungen sind Anlagenerweiterungen förderbar (siehe Förderleitfaden).
Die Förderwürdigkeit der Projekte entscheidet sich anhand der erreichten Punkteanzahl des Projektes: Um eine Förderung zu erhalten ist bei den Auswahlkriterien eine Mindestpunktezahl von 5 zu erreichen.
Die Förderung läuft bis 15. November 2017.
Den gesamten Förderleitfaden finden Sie hier.
Weitere Informationen auch auf der Webseite des Klima- und Energiefonds.